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Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht:
- Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, nicht länger als 12 Monate zurückliegend)
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung ( Tätowierung ist anerkannt bis 2 Juli 2011)
- Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen
Für Großbritannien, Irland, Nordirland, Malta und Schweden zusätzlich noch
Der Impfschutz gegen Tollwut ist mittels Blutuntersuchung, die zwischen120 (Schweden – Großbritannien, Malta & Nordirland 4 Wochen) und 365 Tage nach Impfung erfolgte, nachzuweisen. Für Großbritannien besteht vom Tag der Blutabnahme an eine 6-monatige Wartezeit bis das Tier einreisen darf. Diese Antikörperbestimmung braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn ein Tier nach einer Antikörperbestimmung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde. Weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht einreisen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter erreicht haben und ein Antikörpertest gemacht wurde. |
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Belgien:
EU Bestimmungen. Es besteht Leinenpflicht. |
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Bulgarien:
Nur EU Bestimmungen
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Dänemark:
EU Bestimmungen. Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.
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Estland:
Nur EU Bestimmungen.
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Finnland:
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen).
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Frankreich:
EU Bestimmungen. Die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie (wie Pitbulls, Boerboels und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind) nach Frankreich ist verboten. (Achtung: Dies zählt auch für American Staffordshire Terrier und “Staffordshire Terrier” ohne FCI- anerkannte Papiere, demnach auch für deren Mixe!) Eine Rassebezeichnung im Impfpass oder ein Rassegutachten reichen nicht aus!.
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Griechenland:
Nur EU Bestimmungen.
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Großbritannien:
EU Bestimmungen.Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen.
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Irland:
EU Bestimmungen. Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen.
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Italien:
EU Bestimmungen. Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
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Serbien:
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt
wird für die Tollwutschutzimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Die
Impfung muß mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgen.
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Kroatien:
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt
wird für die Tollwutschutzimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Die
Impfung muß mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgen. Beide Bescheinigungen
müssen im Internationalen Impfpaß eingetragen sein. Eine tierärztliche
Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen
werden.
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Lettland:
Nur EU Bestimmungen.
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Litauen:
Nur EU Bestimmungen.
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Luxemburg:
Nur EU Bestimmungen.
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Niederlande:
EU Bestimmungen. In den Niederlanden gilt
generell Leinenpflicht.
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Norwegen:
Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis:
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein. Es ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich, die maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Tollwut: Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper ist Vorschrift
Zusätzlich beim Hund: gültige Leptospirose- und Staupeimpfung. Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
In Norwegen besteht Leinenpflicht.
Die norwegischen
Zollbehörden kontrollieren bei der Einreise die Identität des Tieres,
das Gesundheitsattest sowie die Gültigkeit der Einfuhrgenehmigung.
Der Impfpaß, das Attest, die Einfuhrgenehmigung und das Ergebnis der
Blutuntersuchung (frühestens 120 Tage nach Impfung) müssen deshalb im Original mitgeführt werden. |
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Österreich:
EU Bestimmungen.
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Polen:
Nur EU Bestimmungen.
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Portugal:
EU Bestimmungen. Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden..
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Rumänien:
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigng
erforderlich. Die Tollwutimpfung muß mindestens 1 Monat zurückliegen,
die Gültigkeitsdauer für Hunde beträgt 12 Monate, für Katzen 6 Monate.
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Schweden:
EU-Bestimmungen.Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!
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Schweiz:
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Die Bescheinigung
des Impftierarztes ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutschutzimpfung
ein 1-jähriger Schutz. Es ist das Datum der Schutzimpfung, die Art
des Impfstoffes, der Name des Herstellers sowie die Chargennummer
des Impfstoffes anzugeben. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor
Einreise erfolgt sein. Beim Durchreiseverkehr mit Eisenbahn oder Flugzeug
ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Einschränkungen. Die Einfuhr
von Hunden mit coupierten Ohren und/oder coupierter Rute ist bei Tieren
im Alter unter 5 Jahren verboten. |
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Slowakische
Republik: Nur EU Bestimmungen. |
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Slowenien:
EU Bestimmungen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang
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Spanien:
Nur EU Bestimmungen. Zum Teil Leinen und Maulkorbplicht.
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Tschechische
Republik: EU Bestimmungen. Eine Leine und ein Maulkorb ist mitzuführen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang
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Türkei:
Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung / Blutuntersuchung, zur Kennzeichnung und zum amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis Internationaler Impfpaß mit Tollwutimpfbescheinigung.
Hunde müssen – zusätzlich zu Tollwut - mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis geimpft sein. Amtstierärztliches Zeugnis darf nicht älter als 15 Tage sein und muss bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden.
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Ukraine:
Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf
höchstens 12 Monate alt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen
Impfpaß eingetragen sein.
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Ungarn:
EU Bestimmungen. Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht.
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USA:
Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis:
Hunde und Katzen benötigen ein amtlich anerkanntes Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind. |